Paragraf
având în vedere Tratatul privind funcționarea Uniunii Europene,
Paragraf
având în vedere Regulamentul (UE, Euratom) nr. 1141/2014 al Parlamentului European și al Consiliului din 22 octombrie 2014 privind statutul și finanțarea partidelor politice europene și a fundațiilor politice europene, astfel cum a fost modificat, în special articolul 9,
Paragraf
având în vedere cererea primită din partea entității Europa Națiunilor Suverane,
1
La 6 septembrie 2024, Autoritatea pentru partidele politice europene și fundațiile politice europene (denumită în continuare Autoritatea) a primit de la entitatea Europa Națiunilor Suverane (denumită în continuare solicitantul) un set inițial de documente privind cererea de înregistrare ca partid politic european în temeiul articolului 8 alineatul (1) din Regulamentul (UE, Euratom) nr. 1141/2014.
2
În urma unei cereri de informații suplimentare din 9 septembrie 2024 din partea Autorității, în concordanță cu articolul 9 alineatul (2) din Regulamentul (UE, Euratom) nr. 1141/2014, la 18, 23, 26, 30 septembrie 2024 au fost primite documente suplimentare care completează cererea.
3
Solicitantul a transmis documente care dovedesc faptul că îndeplinește condițiile prevăzute la articolul 3 din Regulamentul (UE, Euratom) nr. 1141/2014 astfel cum a fost modificat, inclusiv declarația standard în forma stabilită în anexa la acest regulament, precum și statutul său din 14 august 2024, astfel cum a fost modificat la 30 august 2024, care cuprinde dispozițiile impuse la articolul 4 din Regulamentul (UE, Euratom) nr. 1141/2014.
4
În temeiul articolului 9 alineatul (3) din Regulamentul (UE, Euratom) nr. 1141/2014, declarația standard este considerată suficientă pentru ca Autoritatea să se asigure că solicitantul îndeplinește condiția prevăzută la articolul 3 alineatul (1) litera (c) din regulamentul respectiv în scopul înregistrării.
5
Solicitantul a transmis documente suplimentare în concordanță cu articolele 1 și 2 din Regulamentul delegat (UE, Euratom) 2015/2401 al Comisiei.
Articolul 1
Paragraf
Prin prezenta, entitatea Europa Națiunilor Suverane este înregistrată ca partid politic european.
Paragraf
Acesta dobândește personalitate juridică europeană la data publicării prezentei decizii în Jurnalul Oficial al Uniunii Europene.
Articolul 2
Paragraf
Prezenta decizie produce efecte de la data notificării sale.
Articolul 3
Paragraf
Prezenta decizie este adresatăpartidului Europa Națiunilor SuveraneWallenroder Str. 113435 BerlinGERMANIA
Paragraf
Adoptată la Bruxelles, 30 septembrie 2024.Pentru Autoritatea pentru partidele politice europene șifundațiile politice europeneDirectorulP. Schonard
Anexa 1
ANEXĂVereinEuropa der Souveränen Nationen— Satzung —
Paragraf
Name, Sitz und Symbol
Paragraf
Der Verein führt den Namen Europa der Souveränen Nationen. Er soll in das deutsche Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name
Paragraf
Europa der Souveränen Nationen e.V., abgekürzt ESN e.V..
Paragraf
Der Hauptsitz des Vereins befindet sich im Wallenroder Str. 1, 13435 Berlin. Die Verwaltung des Vereins erfolgt von seinem Hauptsitz in Berlin aus.
Paragraf
Das Vereinssymbol ist ein blauer Olivenbaum mit Schriftzug (Anhang 1).
Paragraf
Zweck und Ziele
Paragraf
Der Verein dient der Vernetzung und Zusammenarbeit von politischen Vereinigungen sowie dem Zusammenschluss von Mandatsträgern auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten, die gemeinsame politische Ziele verfolgen und die politische Programmatik (Anhang 2) unterstützen.
Paragraf
Der Verein verfolgt das Ziel, dieses Programm umzusetzen. Der Verein soll die enge und kontinuierliche Zusammenarbeit seiner Mitglieder ermöglichen, sodass gemeinsame politische Initiativen in Europa umgesetzt werden können.
Paragraf
Der Verein verfolgt den Zweck als europäische politische Partei gemäß der Verordnung (EU/EURATOM) Nr. 1141/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 anerkannt zu werden. Ein dahingehender Antrag bedarf eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
Paragraf
Der Verein darf alle Handlungen vornehmen, die direkt oder indirekt seinem Zweck und seinen Zielen dienen. Er kann, in untergeordneter Weise, jede Art von gewerblicher Tätigkeit ausüben, vorausgesetzt, dass die Einnahmen aus diesen Tätigkeiten ausschließlich für die Verwirklichung seiner Ziele verwendet werden.
Paragraf
Der Verein darf keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.
Paragraf
Beitritt von Mitgliedern
Paragraf
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Parteien sein, die das politische Programm unterstützen sowie den vom Vorstand festgelegten, jährlichen Mitgliedsbeitrag entrichtet haben.
Paragraf
Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden.
Paragraf
Austritt und Ausschluss von Mitgliedern
Paragraf
Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands aus dem Verein austreten.
Paragraf
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt oder den Jahresbeitrag nicht entrichtet. Über den Ausschluss beschließt der Vorstand.
Paragraf
Ein Mitglied des Vereins, das gleichzeitig Mitglied in einer anderen anerkannten Europäischen Partei ist, gilt als automatisch ausgeschlossen.
Paragraf
Rechte und Pflichten der Mitglieder
Paragraf
Alle Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung Initiativ-, Stimm- sowie Rederecht und dürfen die Dokumente des Vereins einsehen.
Paragraf
Natürliche Personen haben Initiativrecht sowie Rederecht und können ihr Stimmrecht auf Mitgliederversammlungen mit einer Stimme ausüben.
Paragraf
Juristische Personen üben ihr Initiativ-, Stimm- und Rederecht über einen ernannten Vertreter aus, der mit einer Stimme berechtigt ist zu votieren.
Paragraf
Parteien üben ihr Initiativ-, Stimm- und Rederecht über einen ernannten Vertreter aus, der mit einer Stimme berechtigt ist zu votieren.
Paragraf
Alle Mitglieder tragen durch Zahlung eines Beitrags, zum finanziellen Bestand des Vereins bei. Weiters regelt § 15.
Paragraf
Mitgliedsparteien behalten im Rahmen ihrer nationalen Zuständigkeiten ihre eigenen Namen, ihre Identität und ihre Handlungsfreiheit bei.
Paragraf
Kein Mitglied des Vereins darf gleichzeitig Mitglied einer anderen politischen Partei auf europäischer Ebene sein.
Paragraf
Der Verein führt ein Mitgliederregister. Dieses Register enthält den Nachnamen, Vornamen, Wohnort, Geburtsdatum und -ort der Mitglieder oder, im Falle von juristischen Personen, den Namen, die Rechtsform, die Adresse des eingetragenen Büros, die Identität des Vertreters und, falls zutreffend, die Registrierungsnummer gemäß den bestehenden Gesetzen und/oder Vorschriften. Alle Mitglieder können dieses Register im Hauptsitz des Vereins einsehen.
Paragraf
Organe
Paragraf
Die Organe des Vereins sind:
Paragraf
Der Vorstand;
Paragraf
Die Mitgliederversammlung.
Paragraf
Vorstand
Paragraf
Der Vorstand des Vereins besteht mindestens aus:
Paragraf
einem Vorsitzenden und
Paragraf
einem stellvertretenden Vorsitzenden.
Paragraf
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt; er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Jede natürliche Person sowie die von juristischen Personen und Parteien als Vertreter benannten Vertreter dürfen der Mitgliederversammlung zur Wahl in den Vorstand vorgeschlagen werden.
Paragraf
Das Amt eines Vorstandsmitglieds endet durch Neuwahl, Rücktritt, Ende der Amtszeit, durch Abberufung durch die Mitgliederversammlung oder Tod.
Paragraf
Der Vorstand ist unentgeltlich tätig.
Paragraf
Rechte und Pflichten des Vorstandes
Paragraf
Der Vorstand leitet und vertritt den Verein. Er führt die Geschäfte auf Grundlage der politischen Programmatik und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand leitet den Verein insbesondere in administrativen und finanziellen Belangen. Er verabschiedet den Haushaltsplan des Vereins.
Paragraf
Der Vorstand wird durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Im Innenverhältnis dürfen rechtsgeschäftliche Verpflichtungen nur auf Grundlage und im Rahmen eines Vorstandsbeschlusses eingegangen werden. Der Beschluss muss die im Einzelfall einzugehende Verpflichtung nach Zweck und Betrag bezeichnen oder ein Rahmenbudget für hinreichend bestimmte Zwecke vorsehen.
Paragraf
Der Vorstand ist handlungsunfähig, wenn ihm nicht mehr die nach Absatz 2 zur Außenvertretung erforderlichen Mitglieder angehören. In diesem Fall kann die Mitgliederversammlung auf Antrag die zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit erforderlichen Vorstandsmitglieder nachwählen. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Vereins. Die Amtsdauer der nachgewählten Vorstandsmitglieder beträgt höchstens 6 Monate. In diesem Zeitraum muss der Vorstand eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl des gesamten Vorstandes einberufen.
Paragraf
Die Vorstandsmitglieder sorgen unter der Leitung des Vorsitzenden für die Transparenz aller Aktivitäten des Vereins, insbesondere hinsichtlich der Buchführung, der Konten und Spenden, des Datenschutzes und des Schutzes personenbezogener Daten.
Paragraf
Ein Geschäftsführer kann dem Vorstand durch den Vorsitzenden vorgeschlagen werden. Der Geschäftsführer ist vom Vorstand zu wählen.
Paragraf
Der Vorstand kann eine Geschäftsordnung erlassen, um die Funktionsweise des Vereins näher zu regeln und zu ergänzen.
Paragraf
Sitzungen und Beschlussfassung des Vorstandes
Paragraf
Der Vorstand tritt auf Einladung des Vorsitzenden oder wenn die Sitzung von mindestens der Hälfte der Vorstandsmitglieder verlangt wird zusammen. Die Einladungen erfolgen in Textform mindesten 7 Tage vor der Sitzung mit vorläufiger Tagesordnung. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner amtierenden Mitglieder teilnimmt. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Paragraf
Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der teilnehmenden Mitglieder. Die Abstimmung kann auch im Rahmen einer Telefonkonferenz oder, falls niemand widerspricht, in einem schriftlichen oder elektronischen Umlaufverfahren durchgeführt werden. Abstimmungen und ihre Ergebnisse sind zu dokumentieren.
Paragraf
Der Vorstand tagt im Regelfall zweimal jährlich.
Paragraf
Mitgliederversammlungen
Paragraf
Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder des Vereins berechtigt.
Paragraf
Mitgliederversammlungen werden grundsätzlich als Präsenzversammlungen abgehalten. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, kann eine Mitgliederversammlung auch in anderer Form, ohne Anwesenheit der Mitglieder an einem Versammlungsort insbesondere in Form einer Videokonferenz mit Audioübertragung (virtuelle Mitgliederversammlung) oder als Kombination einer Präsenz- und virtuellen Mitgliederversammlung (Hybridform) abgehalten werden.
Paragraf
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich unter Mitteilung der vorläufigen Tagesordnung, des Tagungsorts und der Tagungsart mit einer Frist von zwei Wochen einberufen. Die Einladung kann per E-Mail übermittelt werden, sofern der Adressat eine E-Mail-Adresse hinterlegt hat. Zum Verständnis der Tagesordnungspunkte erforderliche Unterlagen sind mit zugänglich zu machen. Im Falle einer Ortsverlegung muss in der gleichen Art eingeladen und eine Frist von einer Woche gewahrt werden.
Paragraf
Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung und Sachanträge zur Behandlung durch die Mitgliederversammlung können bis eine Woche vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingereicht werden.
Paragraf
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
Paragraf
Mitgliederversammlungen können auch auf Antrag an den Vorstand durch ein Drittel der ordentlichen Mitgliedsparteien einberufen werden.
Paragraf
Ablauf von Mitgliederversammlungen
Paragraf
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet; ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter. Der Versammlungsleiter bestimmt einen Protokollführer.
Paragraf
Die Versammlung kann nur über die auf der Tagesordnung stehenden Punkte beraten. Zu Beginn einer jeden Mitgliederversammlung können mit Zwei-Drittel- Mehrheit der anwesenden Teilnehmer weitere Punkte auf die Tagesordnung gehoben werden, unter denen dann allerdings keine Beschlüsse gefasst werden können.
Paragraf
Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl ihrer tatsächlich erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung trifft ihre Entscheidungen mit einfacher Mehrheit, soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist.
Paragraf
Beschlüsse zur Änderung der Satzung oder zur Änderung von Nebenordnungen mit Satzungsrang bedürfen einer Zweidrittelmehrheit. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei der Feststellung des Abstimmungsergebnisses nicht mitgezählt.
Paragraf
Abstimmungen erfolgen grds. durch Handaufheben; wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder dies verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden.
Paragraf
Im Falle der Abhaltung der Mitgliederversammlung als virtuelle Mitgliederversammlung oder in Hybridform wird der Vorstand ermächtigt, Bestimmungen zum Verfahren und zur Ausübung der Mitgliedschaftsrechte in der Versammlung zu treffen. Er kann in diesen Fällen insbesondere das Rede- und Fragerecht zeitlich in angemessener Weise begrenzen. Die Beschränkungen sind mit der Einladung zur Mitgliederversammlung anzukündigen.
Paragraf
Protokollierung von Beschlüssen
Paragraf
Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses vom Protokollführer in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben.
Paragraf
Es ist eine Anwesenheitsliste zu erstellen.
Paragraf
Geschäftsführer
Paragraf
Der Geschäftsführer wird vom Vorsitzenden vorgeschlagen und vom Vorstand gewählt.
Paragraf
Der Geschäftsführer kann an allen Sitzungen der Vereinsorgane teilnehmen, hat jedoch kein Stimmrecht. Er wird für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Das Amt des Geschäftsführers kann vergütet werden.
Paragraf
Mit Zustimmung Vorstandes kann der Geschäftsführer bei der Erfüllung seiner Aufgaben von einem Sekretariat unterstützt werden.
Paragraf
Sekretariat
Paragraf
Die Einrichtung eines Sekretariats kann vom Vorstand zur Unterstützung des Geschäftsführers beschlossen werden. Das Sekretariat ist für die tägliche Verwaltung des Vereins verantwortlich, einschließlich der Vertretung des Vereins im Rahmen der täglichen Geschäfte. Es wird vom Geschäftsführer geleitet und kann aus mehreren Mitgliedern bestehen, die dem Geschäftsführer direkt unterstellt sind.
Paragraf
Das Sekretariat unterstützt bei der Umsetzung der Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sowie bei der Verwaltung und Koordination des Vereins
Paragraf
Beiträge und Ressourcen
Paragraf
Die Höhe des Mitgliederbeitrags wird jährlich vom Vorstand festgelegt.
Paragraf
Die Mittel des Vereins setzen sich aus den Jahresbeiträgen und möglichen weiteren Einnahmen öffentlicher oder privater Herkunft zusammen, die im Einklang mit den geltenden nationalen und europäischen Gesetzen und Vorschriften stehen.
Paragraf
Jahresabschlüsse
Paragraf
Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres. Spätestens fünf Monate nach Ende des Geschäftsjahres legt der Vorstand der Mitgliederversammlung zur Genehmigung die Jahresabschlüsse und die Erläuterungen vor, die die Einnahmen und Ausgaben sowie das Anfangs- und Endvermögen umfassen, gemäß der geltenden Bestimmungen. Die von der Mitgliederversammlung genehmigten Dokumente werden vom Vorsitzenden unterzeichnet.
Paragraf
Auflösung
Paragraf
Im Falle einer Auflösung des Vereins, die von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit nach Zustimmung des Vorstands beschlossen werden muss, ernennt die Mitgliederversammlung einen oder mehrere Liquidatoren, die für die Abwicklung zuständig sind. Bei Abschluss der Liquidation entscheidet die Mitgliederversammlung über die Verwendung des verbleibenden Nettovermögens.
Paragraf
Dauer
Paragraf
Der Verein ist auf unbestimmte Zeit gegründet.
Punctul 1
Der Vorstand;
Punctul 2
Die Mitgliederversammlung.
Punctul 1
einem Vorsitzenden und
Punctul 2
einem stellvertretenden Vorsitzenden.
Anexa 2
Anhang 1Vereinssymbol
Anexa 3
Anhang 2Politisches Programm
Paragraf
Ein Europa der Vaterländer
Paragraf
Die ESN Partei setzt sich für den Erhalt eines Europas souveräner Nationalstaaten und Völker, deren kultureller Identität und demokratischer Selbstbestimmung ein. Die ESN Partei erkennt an, dass alle Staaten ungeachtet ihrer Größe und ihres Einflusses gleichberechtigt neben einander stehen, dass diese Staaten durch individuelle soziale, kulturelle, historische, wirtschaftliche und territoriale Besonderheiten geprägt sind, die es zu bewahren gilt. Eine zunehmende Zentralisierung der Europäischen Union, ausufernde Bürokratie, Intransparenz sowie die Schaffung einer Schulden- und Fiskalunion lehnen wir daher ab und stellen uns entschlossen gegen diese Entwicklung.
Paragraf
Ein Europa der Demokratie und Freiheit
Paragraf
Die ESN Partei steht für Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit, für die Achtung der Menschenwürde sowie die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte von Minderheiten. Wir wollen die innere und äußere Sicherheit der europäischen Staaten gewährleisten und das Subsidiaritätsprinzip wieder stärker zur Geltung bringen. Die Rückgewinnung der Kontrolle über die europäischen Außengrenzen sowie eine restriktive Migrationspolitik sind Ziele, die wir gemeinsam in unseren jeweiligen Mitgliedstaaten verfolgen. Wir lehnen autoritäre oder totalitäre Regierungsformen entschieden ab. Stattdessen fördern wir ein kooperatives und friedliches Europa.
Paragraf
Ein Europa des Wohlstandes
Paragraf
Die ESN Partei bekennt sich zum freien europäischen Handel und zum freien europäischen Waren- und Personenverkehr als integrale Bestandteile des Wohlstandes in Europa. Es ist notwendig den Produktionsstandort Europa zu stärken, um globale Abhängigkeiten nachhaltig zu reduzieren und so die wirtschaftliche Stabilität der Mitgliedstaaten zu garantieren.
Paragraf
Ein Europa der Zukunft
Paragraf
Die ESN Partei schützt die traditionelle Familie als Kern eines auf Identität und Souveränität gegründeten Europas der freien Völker. Die Bewahrung von Eigenarten der Herkunft und der Kultur soll höchstes Gebot sein, damit Europa, so wie wir es kennen, auch noch in Zukunft bestand hat. Migration muss daher kontrolliert und auf ein annehmbares Maß reduziert werden.